Warum?

Geschätzte Bewohner von Häusern mit Liftanlagen!

Das Land Steiermark hat mit dem Beschluss des „Steiermärkischen Hebeanlagengesetzes 2015“ (StHebAG 2015) zwingend technische Anpassungen/Aufrüstungen auch bei bestehenden, funktionierenden sowie gewarteten Liftanlagen und ohne wirksame Förderungen vorgeschrieben.

Mit anderen Worten: das Land Steiermark beteiligt sich (vorerst) nicht an den Kosten der von ihr initiierten und sehr kostspieligen Nachrüstungsmaßnahmen.

Da es wohl nicht der Zweck eines Gesetzes sein kann, die davon Betroffenen in den Ruin zu treiben, erscheint eine Gesetzesänderung dringend gerechtfertigt, zumal es in der Steiermark bis heute offenbar wegen verantwortungsbewusster Anlagenwartung noch nie einen auf den schlechten Zustand der Hebeanlage zurückzuführenden Liftunfall gegeben hat.

Darüber hinaus müssen die Bewohner darauf vertrauen dürfen, was seinerzeit von der Behörde baubewilligt wurde.