Teurer Umbau: Mit dem Aufzug in den Ruin

Kronen Zeitung,


„Existenzbedrohend“ Teurer Umbau
Mit dem Aufzug in den Ruin

Wegen einer Gesetzesänderung müssen Hunderte Liftanlagen in der Steiermark nachgerüstet werden. Für die Hausbewohner kann das teuer werden. Für manche sei das sogar existenzbedrohend, meint die KPÖ. Sie fordert, dass die Regelung rasch entschärft wird. Sogar der zuständige Landesrat Hans Seitinger (ÖVP) stellt deren Sinnhaftigkeit infrage.

Kronen Zeitung | Von Ernst Grabenwarter | 20.53 Uhr, 28. Sept 2018

Originalbeitrag der Kronen Zeitung

Laut dem Steirischen Hebeanlagengesetz, das 2016 in Kraft getreten ist, müssen Aufzüge wesentlich strenger als bisher überprüft werden. Entsprechen sie nicht dem Stand der Technik, müssen die Mängel behoben werden. Betroffen sind vor allem Häuser, die vor mehr als 40 Jahren errichtet wurden.

So wie jenes in der Grazer Wiener Straße, in dem Ingrid Moretti wohnt – Baujahr: 1968. „Wir haben sechs Lifte, die nun allesamt nachgerüstet werden müssen“, sagt die 78-Jährige. Kostenpunkt: 500.000 Euro. Das macht für jede der 132 Hausparteien knapp 3800 Euro. Bei ihr im Haus würden viele Pensionisten wohnen, die jeden Euro umdrehen müssen: „Die Leute haben das Geld nicht“, sagt Moretti, die deswegen eine Bürgerinitiative gegründet hat.

Vom TÜV für „gut“ befunden
Wenn die Fristen (in diesem Fall wurde das Risiko als „hoch“ eingestuft, daher hat man fünf Jahre Zeit für die Nachrüstung) nicht eingehalten werden, muss die Behörde den Betrieb untersagen. Das heißt: Die Lifte werden stillgelegt. „Bestünde Gefahr in Verzug, würde ich das verstehen, aber die Lifte wurden jedes Jahr vom TÜV überprüft und für ,gut’ befunden“, erklärt Moretti – „sie funktionieren einwandfrei“.

Sie hat sich schon einmal erfolgreich mit der Obrigkeit angelegt. 2007 hat sie geplante strenge – und teure – Brandschutzbestimmungen für Hochhäuser zu Fall gebracht. Vielleicht gelingt ihr das auch in diesem Fall.

„Kein Gesetz ist für die Ewigkeit“
Landesrat Seitinger will das gar nicht ausschließen: „Kein Gesetz ist für die Ewigkeit.“ Man müsse Acht geben, dass es zu keiner Überreglementierung kommt. Dass die Regelung die Betroffenen gleich in den Ruin treibe, glaubt der Landesrat jedoch nicht.

Er verweist auf eine Sonderförderung des Landes und auf Rücklagen, die von den Wohnungseigentümern für solche Zwecke angespart werden müssen. Sollte das nicht genug sein, werde es eine andere Lösung geben, verspricht er. Am Dienstag wird das Lift-Problem auch im Landtag Thema sein.